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Da #polizeikontrolle gerade trendet:
Meine Erfahrungen mit der Behandlung von Strafanzeigen durch #Polizei und #Justiz sind durchweg positiv.
Ich erhalte Rückmeldungen, ich werde als Zeuge vorgeladen und es gibt Gerichtstermine und Urteile.
Ich möchte euch kurz erklären, wie ich dabei vorgehe.
Eins vorweg: Ich bin kein Jurist, und dieser Thread stellt keine Rechtsberatung dar! Ich schildere euch lediglich, wie ich in solchen Fällen vorgehe!
Also: Wenn ihr einen möglicherweise strafbaren Inhalt seht, ist die erste Regel: Durchatmen!
Überlegt, ob der Inhalt wirklich strafbar ist.
Beratet euch mit Freunden oder laßt einen Juristen drüber schauen.
Wenn ihr zu dem Entschluss gekommen seid, den Inhalt anzeigen zu wollen, ist der erste Schritt die #Beweissicherung.
Meldet den Beitrag (noch) nicht bei Twitter & Co!
Ist die Meldung erfolgreich, sind die Beweise weg!
Bei der Beweissicherung kommt es darauf an, #gerichtsfest belegen zu können, daß der Inhalt zu einem bestimmten Zeitpunkt auf Twitter oder einem anderen Dienst gepostet wurde.
Macht also möglichst aussagekräftige #Screenshots, z.B. mit der Chrome-Erweiterung #AtomShot.
Wichtig ist, daß Datum, Uhrzeit und ggf. die URL des Beitrags zu erkennen sind. Wenn möglich, macht den Screenshot im anonymen bzw. privaten Browser-Modus.
Handelt es sich bei den strafbaren Inhalten um Videos oder Audiodateien, ladet diese herunter und sichert sie ebenfalls.
Macht zusätzlich Screenshots an verschiedenen Stellen des Videos.
Wenn Ihr die Möglichkeit habt, laßt das Video abspielen und nehmt euren Bildschirm dabei auf.
Zusätzlich zum eigentlichen Gegenstand eurer Anzeige solltet Ihr auch entsprechende Screenshots vom Profil des Urhebers anlegen. Findet ihr im Profil Hinweise darauf, wer die Person hinter dem Account sein könnte, sichert auch diese analog mit Screenshots.
Es kann auch nicht schaden, Usernamen auf anderen sozialen Netzwerken zu suchen, um mehr über die Person zu erfahren.
Auch hier: Screenshots machen!
Im zweiten Schritt sorgt ihr für Zeugen, die auch bereit sein sollten, vor Gericht auszusagen. Zeigt Freunden den strafbaren Inhalt und fragt sie, ob ihr sie als Zeugen in eurer Strafanzeige angeben dürft.
Wenn Ihr eure Beweise gesichert habt, geht es an die eigentliche Anzeige. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Die Online-Portale der Landespolizeien
Eine Übersicht erhaltet Ihr hier:
online-strafanzeige.de
2. Direkt per E-Mail oder Post an die zuständige #Staatsanwaltschaft. In der Regel ist das die Staatsanwaltschaft bei euch. Wenn Ihr sicher seid, den Wohnort des Täters bzw. der Täterin zu kennen, könnt Ihr euch auch an die dortige Staatsanwaltschaft wenden.
Die jeweiligen Kontaktdaten findet ihr über Google.
Ist auf der jeweiligen Homepage keine Mailadresse für Strafanzeigen zu finden, verwendet die Adresse für Presseanfragen.
Auch E-Mails mit Strafanzeigen an diese Adressen müssen bearbeitet werden.
Eure Email sollte ungefähr so aussehen:
An: Staatsanwaltschaft XY
Betreff: Strafanzeige gegen ... wegen ...
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafanzeige und Strafantrag gegen …“
$NAME, $ADRESSE, $GEBURTSDATUM etc.
Je mehr Informationen ihr zum möglichen Straftäter habt, um so besser. Konntet ihr nichts herausfinden, schreibt „unbekannt“.
Weiter geht es mir dem Grund der Anzeige also z.B.:
„… wegen Volksverhetzung und aller anderen, in Frage kommenden Straftatbestände.“
Der zweite Halbsatz ist wichtig. Erkennen die Ermittlungsbehörden in unserem Beispiel keine Volksverhetzung sondern einen anderen Straftatbestand wie etwa Verleumdung, gilt die Anzeige automatisch auch dafür.
Jetzt schildert ihr weitere Details zur Person des möglichen Straftäters, etwa so:
„Die Person u.a. Twitter die Profile „@Täter1“ und „@Täter2“. Außerdem betreibt er/sie auf Instagram die Profile X und Y und auf Facebook das Konto Z.“
Nun beschreibt ihr den Sachverhalt möglichst neutral, etwa so:
„Mit dem Profil „@Täter1“ veröffentlichte die Person am $DATUM um $Uhrzeit (bitte Zeitzone angeben!) folgendes:“
Hier faßt ihr den Inhalt kurz zusammen und setzt danach den Hinweis:
„Einzelheiten siehe Anhang.“
Wenn ihr mehr Beweise habt, als ihr als Anhänge in die Mail packen könnt, schreibt dazu:
„Ich habe weitere Screenshots, E-Mails, Videos etc. gesichert. Diese kann ich Ihnen bei Bedarf zur Verfügung stellen.“
Nun der wichtigste Satz:
„Ich stehe den Behörden als Zeuge zur Verfügung.“
Wenn ihr weitere Zeigen habt, schreibt …
„Als weiteren Zeugen benenne ich Frau/Herrn“
… und nennt dann deren Kontaktdaten.
Beendet die Mail mit dem Satz:
„Bitte halten Sie mich über den Fortgang des Verfahrens informiert.“
Dadurch ist sichergestellt, daß ihr in jedem Fall erfahrt, wie das Verfahren weiter- bzw. ausgeht.
Als Anlage fügt Ihr eurer E-Mail nun die wichtigsten Screenshots bzw. andere Beweise hinzu. Achtet darauf, Screenshots in Original-Auflösung zu senden, damit sie leserlich beim Empfänger ankommen.
Handelt es sich um ein sogenanntes #Antragsdelikt, müßt ihr noch einen #Strafantrag stellen. Dieser muß unterschrieben sein, also setzt ihr ein Dokument folgenden Inhalts auf:
„Hiermit stelle ich Strafantrag zu meiner Anzeige vom $DATUM gegen $Person.
Musterstadt, 1. April 2022, __________________“
Dieses Dokument nun ausdrucken, unterschreiben und abfotografieren bzw. wieder als PDF einscannen.
Es kommt zusammen mit den Screenshots als Anhang in eure Mail.
Achtet ebenfalls darauf, wirkliche Dateianhänge zu verwenden und nicht etwa Links, etwa zur Adobe Document Cloud, iCloud oder Google Drive, da diese von den Empfängern oft nicht geöffnet werden können oder wegen behördeninterner Regelungen nicht geöffnet werden dürfen.
Lest eure Mail vor dem Absenden noch einmal gründlich durch.
Sind alle notwendigen Angaben vorhanden?
Details zu Tat, zum möglichen Täter?
Eure Kontaktdaten?
Die Kontaktdaten euerer Zeugen?
Die Screenshots?
Laßt ggf. eure Zeugen gegenlesen.
So, die Mail ist nun fertig und kann abgeschickt werden.